Neue Informationspflicht für den Onlinehandel
Seit dem 27. September 2026 gelten im europäischen Verbraucherrecht neue Informationspflichten zur gesetzlichen Gewährleistung. Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen, müssen ihre Kunden mit einer einheitlichen EU Mitteilung auf die bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinweisen.
Die Europäische Union hat hierfür eine einheitliche grafische Darstellung entwickelt. Sie informiert Verbraucher unter anderem darüber, dass für in der EU verkaufte Verbrauchsgüter grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren besteht.
Für Betreiber von Onlineshops bedeutet die neue Regelung vor allem eines:
Die technische Umsetzung im Shop sollte jetzt geprüft werden.
Was ist der neue EU Gewährleistungshinweis?
Der neue Hinweis ist eine von der Europäischen Kommission vorgegebene, harmonisierte Darstellung des gesetzlichen Gewährleistungsrechts.
Damit soll Verbrauchern deutlicher gemacht werden, welche gesetzlichen Rechte ihnen beim Kauf einer Ware zustehen.
Die Gestaltung ist dabei nicht frei wählbar. Inhalt und wesentliche Gestaltungselemente des Hinweises sind durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vorgegeben. Für Onlineverträge ist die Darstellung in Farbe vorgesehen.
Die EU Mitteilung enthält außerdem einen QR Code, über den Verbraucher weitere Informationen zu ihren Gewährleistungsrechten auf dem europäischen Informationsportal abrufen können.
Seit wann gilt die neue Pflicht?
Die zugrunde liegende Durchführungsverordnung wurde bereits am 25. September 2025 beschlossen.
Anwendbar ist sie jedoch ausdrücklich seit dem 27. September 2026.
Damit ist die neue Informationspflicht für betroffene Händler jetzt aktuell.
Wer einen B2C Onlineshop betreibt und physische Waren an Verbraucher verkauft, sollte deshalb prüfen, ob der vorgeschriebene Hinweis bereits korrekt in den Bestellprozess integriert wurde.
Der Hinweis muss vor dem Kauf sichtbar sein
Ein wichtiger Punkt ist der Zeitpunkt der Information.
Verbraucher müssen über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informiert werden, bevor sie durch den Vertrag beziehungsweise ihre Bestellung gebunden sind. Die Information muss dabei in hervorgehobener Weise zur Verfügung gestellt werden.
Für einen Onlineshop bedeutet das, dass der Hinweis sinnvoll in den eigentlichen Kaufprozess integriert werden muss.
Eine mögliche Umsetzung ist die Einbindung auf der Produktdetailseite oder an einer geeigneten Stelle innerhalb des Bestellprozesses.
Ein bloßer versteckter Hinweis irgendwo auf einer allgemeinen Informationsseite sollte deshalb nicht als technische Standardlösung betrachtet werden.
Umsetzung im Nordwest Shop
Ein aktuelles Beispiel für die technische Umsetzung ist der Nordwest Shop der NWZ Mediengruppe, den Head & Code technisch betreut.
Hier haben wir den neuen EU Gewährleistungshinweis direkt in die Produktdetailseiten integriert.
Wie im Screenshot zu sehen, befindet sich unterhalb der Bestellmöglichkeit ein eigener Bereich:
„Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“
Dort wird die offizielle EU Darstellung eingebunden.
Der Kunde erhält die Information damit unmittelbar im Zusammenhang mit dem jeweiligen Produkt und bereits vor Abschluss des Kaufs.
Gewährleistungshinweis auch in der Bestellbestätigung
Beim Nordwest Shop haben wir die Umsetzung zusätzlich auf die Kommunikation nach dem Kauf erweitert.
Der Gewährleistungshinweis wird auch in die Bestellbestätigung per E Mail integriert.
Damit ist die Information nicht nur innerhalb des Shops verfügbar, sondern wird dem Kunden im Zusammenhang mit seiner Bestellung nochmals bereitgestellt.
Gerade bei individuell angepassten Shops sollte übrigens geprüft werden, ob bestehende E Mail Templates die neuen Informationen tatsächlich enthalten. Bei Shop Systemen mit angepassten Bestellbestätigungen werden neue Standardinhalte nicht zwingend automatisch in bestehende Templates übernommen.
Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe
Bei der neuen Regelung ist eine wichtige Unterscheidung zu beachten.
Der gesetzliche Gewährleistungshinweis und das ebenfalls neu eingeführte GARAN Label für Haltbarkeitsgarantien sind zwei unterschiedliche Dinge.
Der harmonisierte Gewährleistungshinweis informiert über gesetzlich bestehende Verbraucherrechte.
Das GARAN Label betrifft dagegen eine zusätzliche gewerbliche Haltbarkeitsgarantie eines Herstellers. Es kommt unter bestimmten Voraussetzungen zum Einsatz, wenn ein Hersteller für eine Ware ohne zusätzliche Kosten eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware anbietet und die entsprechenden Informationen dem Händler zur Verfügung stellt.
Für Onlineshop Betreiber ist es deshalb wichtig, beide Anforderungen getrennt zu betrachten.
Ist Ihr Onlineshop bereits vorbereitet?
Die neue Regelung ist ein gutes Beispiel dafür, dass ein professioneller Onlineshop kontinuierlich technisch weiterentwickelt werden muss.
Neue gesetzliche Anforderungen betreffen häufig nicht nur Rechtstexte.
Sie können Änderungen an Produktdetailseiten, Templates, Checkout Prozessen und automatisierten E Mails erforderlich machen.
Head & Code entwickelt und betreut Onlineshops unter anderem auf Basis von Shopify, Shopware und WooCommerce und unterstützt Unternehmen bei der technischen Umsetzung neuer Anforderungen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob der neue EU Gewährleistungshinweis in Ihrem Onlineshop bereits korrekt integriert wurde, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen die technische Umsetzung.
Head & Code GmbH



