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Gültig seit 28. Juni 2025 · Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Barrierefreie Websites nach dem BFSG

Digitale Barrierefreiheit professionell umgesetzt

Websites & Onlineshops, die möglichst alle nutzen können

Digitale Angebote sollen für möglichst viele Menschen zugänglich sein – auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, motorischen Einschränkungen oder anderen Beeinträchtigungen. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gelten dafür verbindliche Anforderungen.

Head & Code berücksichtigt digitale Barrierefreiheit bereits bei Konzeption, Design und Entwicklung – als Bestandteil des Projekts von Anfang an, nicht als nachträgliche Ergänzung.

WCAGEN 301 549Semantisches HTMLScreenreaderKontrasteTastaturbedienung
Für wen gilt das BFSG?

Nicht jede Website ist betroffen – aber viele digitale Dienstleistungen

Betroffen sind vor allem Unternehmen, die bestimmte digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten.

Typischerweise betroffen

  • Onlineshops & Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher
  • Telekommunikationsdienste
  • Bestimmte digitale Angebote im Personenverkehr
  • E-Books und zugehörige digitale Dienste
  • Buchungs- oder Bestellmöglichkeiten (je nach Angebot)

Grundsätzlich ausgenommen

  • Reine Angebote zwischen Unternehmen (B2B)
  • Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
Wichtig: Ob eine konkrete Website unter das BFSG fällt, sollte im Einzelfall geprüft werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einordnung.
Was bedeutet eine barrierefreie Website?

Selbstständig nutzbar – auch mit Einschränkungen

Als technische Orientierung dienen unter anderem die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sowie die europäische Norm EN 301 549. Bei der Entwicklung achten wir unter anderem auf:

WCAGWeb Content Accessibility Guidelines EN 301 549Europäische Norm
  • Ausreichende Farbkontraste
  • Gut lesbare Schriftgrößen
  • Klare, verständliche Navigation
  • Bedienbarkeit mit der Tastatur
  • Sinnvolle Fokuszustände
  • Korrektes semantisches HTML
  • Logische Überschriftenstrukturen
  • Alternativtexte für relevante Bilder
  • Verständliche Formulare & Fehlermeldungen
  • Beschriftete Eingabe- & Bedienelemente
  • Unterstützung von Screenreadern
  • Sinnvolle Reihenfolge der Inhalte
  • Skalierbare Inhalte
  • Barrierearme Darstellung auf allen Geräten
Beginnt beim Design

Barrierefreiheit lässt sich nicht am Ende „ergänzen“

Schon das Design entscheidet darüber, ob Texte ausreichend lesbar sind, Bedienelemente erkannt werden und Farbkontraste funktionieren. Auch Navigation, Formulare und Inhaltsstrukturen müssen entsprechend geplant werden.

Deshalb berücksichtigen wir Barrierefreiheit bereits während Konzeption und Gestaltung – so werden Design, Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit gemeinsam gedacht.

Technisch sauber entwickelt

Mehr Kontrolle über den Quellcode

Wir setzen auf sauberes semantisches HTML und klar strukturierte Inhalte. Bei WordPress entwickeln wir bevorzugt individuelle Themes und Inhaltsmodule mit Advanced Custom Fields – dadurch haben wir deutlich mehr Kontrolle über den ausgegebenen Code als bei fertigen Themes oder Page Buildern. Das hilft bei Barrierefreiheit, Performance, SEO und Wartbarkeit gleichermaßen.

Beispiele aus der Praxis

Barrierefreiheit in umgesetzten Projekten

Barrierefreie Website-Umsetzung für die Nietiedt-Gruppe
Referenz

Nietiedt-Gruppe

Digitale Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht – mit klaren Strukturen, guter Lesbarkeit und sauberer technischer Umsetzung.

Barrierefreie Website-Umsetzung für Autoteile Niemann
Referenz

Autoteile Niemann

Zugängliche Navigation, kontrastreiche Gestaltung und semantisch sauberer Aufbau als Grundlage für eine barrierearme Nutzung.

Bestehende Website prüfen

Nicht immer braucht es eine komplett neue Website

Wir analysieren auch bestehende Websites technisch und prüfen sie auf typische Barrieren. Anschließend lassen sich Probleme priorisieren und schrittweise beheben.

Bei technisch stark veralteten Websites kann es dagegen sinnvoller sein, die Anforderungen im Rahmen eines Website-Relaunches grundsätzlich neu umzusetzen.

  • Navigation & Nutzerführung
  • Tastaturbedienung & Fokuszustände
  • Farbkontraste & Lesbarkeit
  • Formulare & Fehlermeldungen
  • Semantische Strukturen
  • Technische Zugänglichkeit
Barrierefreie Websites mit Head & Code

Zugänglichkeit als Teil eines stimmigen Ganzen

Bei neuen Webprojekten berücksichtigen wir digitale Barrierefreiheit von Anfang an – und verbinden sie mit allem, was eine moderne Website ausmacht:

  • Modernes Webdesign
  • Saubere technische Entwicklung
  • Digitale Barrierefreiheit
  • Hohe Performance
  • Einfache redaktionelle Pflege
  • Suchmaschinenoptimierung
  • Datenschutzfreundliche Umsetzung
FAQ

Häufige Fragen zum BFSG

Gilt das BFSG für meine Website?
Das BFSG gilt nicht automatisch für jede Website. Betroffen sind vor allem Unternehmen mit bestimmten digitalen Dienstleistungen für Verbraucher – etwa Onlineshops. Reine B2B-Angebote sind grundsätzlich ausgenommen, ebenso Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme). Die konkrete Einordnung sollte im Einzelfall geprüft werden.
Seit wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Die verbindlichen Anforderungen des BFSG gelten seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.
An welchen Standards orientiert sich Barrierefreiheit?
Als technische Orientierung dienen unter anderem die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sowie die europäische Norm EN 301 549 – etwa zu Kontrasten, Tastaturbedienung, semantischem HTML und Screenreader-Unterstützung.
Kann meine bestehende Website barrierefrei nachgerüstet werden?
In vielen Fällen ja. Wir prüfen die Seite auf typische Barrieren, priorisieren die Probleme und beheben sie schrittweise. Bei technisch stark veralteten Websites kann ein Relaunch die sinnvollere Grundlage sein.
Muss Barrierefreiheit das Design einschränken?
Nein. Wir denken Design, Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit von Anfang an gemeinsam. So entstehen Websites, die gut aussehen und zugleich von möglichst vielen Menschen problemlos genutzt werden können.
Ist Ihre Website bereit für das BFSG?

Prüfung, Optimierung & technische Umsetzung – aus einer Hand

Sie möchten wissen, ob Ihre Website oder Ihr Onlineshop die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit erfüllt? Head & Code unterstützt Sie bei Prüfung, Optimierung und technischer Umsetzung.

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